Kuchler Service für Kanalmanagement
 
In Deutschland werden rund 17 Millionen Grundstücke über ein System von Abwasserleitungen entwässert. Dieses komplexe, weitverzweigte System ist – ebenso wie das Leitungsnetz zur Sammlung und Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser – gemäß § 18b des Wasserhaushaltsgesetzes nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben. Diese in der technischen Norm DIN 1986-30 zusammengefassten Regeln schreiben Zustandskontrollen bis spätestens zum 31.12.2015 erstmalig vor; schadhafte Leitungen sind daraufhin je nach wasserwirtschaftlicher Bedeutung des Befundes kurz- oder mittelfristig zu sanieren.
 
Welche Probleme mit dem Vollzug dieser auf der europäischen Wasserrahmenrichtlinie basierenden Rechtslage verbunden sind, lässt sich leicht ausrechnen:
Kommen die betroffenen Kommunen und Gemeinden bzw. deren Bürger dieser Pflicht erst zum Endtermin nach, wird es – wie beim Last-Minute-Boom in Nordrhein-Westfalen 2005 zu beobachten – Probleme mit dem Vollzug und vor allem mit der Qualität geben.
 
 
Ganzheitliche Konzepte für die Stadtentwässerung
Kuchler Service bietet Kommunen und Gemeinden für die Inspektion, Sanierung und Unterhaltung der gesamten Kanalisation, einschließlich der Grundstücksentwässerung, ganzheitliche, wirtschaftliche Konzepte. Hohe Qualitätsstandards, Termintreue und größtmögliche Effizienz sind für uns selbstverständlich – und sowohl durch eine jährliche Fremdüberwachung dokumentiert als auch durch den Güteschutz Kanalbau e.V. beurkundet.
 
Ihre Fragen zu unserem Dienstleistungsspektrum im Bereich des Kanalmanagements beantwortet Ihnen gerne Rudolf Kuchler jun., Telefon: 09923 84190.